§ 1 Name und Sitz

Der Kegelclub trägt den Namen „KC Zufallstreffer“.

Im Folgenden wird der Kegelclub als „Zuffi“ beziehungsweise „Zuffis“ bezeichnet. Die Mitglieder werden ebenfalls „Zuffis“ genannt.

Der Kegelclub wurde am 24. März 2014 gegründet.

Der Kegelclub hat seinen Sitz in Nortrup.

§ 2 Kegelbahn

Der Ort der Kegelabende wird durch die Zuffis bestimmt. Zurzeit finden die Kegelabende in der Gaststätte „Brundiers“ in Nortrup statt. Eine Änderung bedarf der einfachen Mehrheit.

§ 3 Häufigkeit der Kegelabende

Das Kegeln findet alle vier Wochen freitags ab 20 Uhr statt.

Ausnahmen aufgrund von Feiertagen oder auf Antrag eines Mitglieds werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Antragstellende kümmert sich um eine Alternativveranstaltung und die Absage des ursprünglichen Termins.

§ 4 Mitgliedschaft

Der Kegelclub besteht aus maximal 14 Mitgliedern.

Zuffi kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr erreicht hat und sich eines guten Rufes erfreut.

Ein neues Mitglied muss von einem Zuffi vorgeschlagen und von den Zuffis einstimmig gewählt werden. Die Wahl wird geheim durchgeführt. Die vorgeschlagene Person darf bei der Wahl nicht anwesend sein. Das Präsidium führt die Wahl durch, wertet sie aus und teilt der vorgeschlagenen Person das Ergebnis mit.

Beim Eintritt in den Kegelclub ist die Satzung zu unterschreiben und damit anzuerkennen. Der Eintritt wird mit einer Flasche Rosche besiegelt, die der Neuankömmling ausgeben muss.

Möchte ein neues Mitglied unmittelbar an einer Kegelfahrt teilnehmen, muss es einen Beitrag zur Fahrt leisten, da es bis dahin noch nicht in die Kegelkasse eingezahlt hat. Die Höhe wird vom Kassenwart beziehungsweise von der Kassenwartin berechnet.

Die Mitgliedschaft im KC Zufallstreffer endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

Bei einem Austritt auf eigenen Wunsch besteht kein Anspruch auf Erstattung in der Vergangenheit geleisteter Zahlungen. Noch ausstehende Beträge sind bei Austritt oder Ausschluss an den Kegelclub zu zahlen.

Der Ausschluss muss von einem Zuffi beantragt werden und erfolgt durch Abstimmung. Für einen Ausschluss sind mindestens neun Stimmen erforderlich. Bei einer geringeren Mitgliederzahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Jedem Zuffi wird pro Kegeltermin ein Startgeld von 5,00 Euro berechnet. Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit oder beim Ausfall eines Kegelabends.

Jeder Zuffi richtet einen monatlichen Dauerauftrag über 5,00 Euro auf das Clubkonto ein. Dieser dient dem Aufbau des Clubkapitals.

Das Fernbleiben von einem Kegelabend ist ausschließlich über den Gruppenchat und möglichst frühzeitig mitzuteilen, spätestens jedoch bis 16 Uhr am jeweiligen Kegelabend. So kann geeigneter Ersatz in Form netter Gastkegler organisiert werden. Erfolgt keine Mitteilung, gilt das Fehlen als unentschuldigt.

Unentschuldigtes Fehlen wird mit einer zusätzlichen Runde Schnaps bestraft.

Das Präsidium kann bei Bedarf Pflichttermine festlegen, zum Beispiel das Wertungskegeln. Jedem nicht teilnehmenden Zuffi wird unabhängig vom Grund eine Pauschale von 5,00 Euro auf dem Strafenkonto berechnet. Diese Pauschale dient nicht dazu, sich von Pflichtterminen freizukaufen.

§ 5 Organe des Kegelclubs

Kegel-Mutter/-Vater
Jana
Vize-Kegel-Mutter/-Vater
Collo
Kassenwart/-wärtin
Anika
Statistiker/in
Johann

Diese Positionen bleiben besetzt, bis ein Änderungsantrag gestellt wird. Für die Annahme des Antrags ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Die anschließende Wahl findet geheim statt.

§ 6 Veranstaltungen und Touren

Mindestens einmal pro Jahr findet eine Tour statt.

Die Tour wird im Stillen von zwei Mitgliedern geplant. Diese werden beim ersten Kegelabend des Jahres zufällig ausgelost.

Die geplante Tour kann mehrere Tage dauern und sollte möglichst am Wochenende stattfinden. Die Kosten müssen vorab mit dem Kassenwart beziehungsweise der Kassenwartin abgestimmt werden. Eine notwendige Selbstbeteiligung ist frühzeitig mitzuteilen.

Der Termin einer mehrtägigen Tour muss frühzeitig bekannt gegeben und mit den Zuffis abgestimmt werden. Hierfür ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

Das Organisationsteam verpflichtet sich, für eine mehrtägige Tour eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Kosten werden auf die teilnehmenden Zuffis umgelegt.

Bei Nichtteilnahme an einer mehrtägigen Kegeltour wird dem Mitglied sein Kassenanteil nicht ausgezahlt. Dafür bedanken sich alle Teilnehmenden beim Finanzier mit einer Flasche Rosche.

Kosten für Stornierungen, Umbuchungen oder ähnliche Änderungen werden auf die nicht teilnehmenden Mitglieder umgelegt. Mitglieder, die bereits vor der Buchung absagen, sind von diesen Kosten ausgenommen.

§ 7 Gastkegler

Jeder Zuffi darf einen Gastkegler mitbringen. Der Gast ist vorher, beispielsweise im Gruppenchat, anzukündigen. Die maximale Anzahl von 14 Personen darf nicht überschritten werden.

Der Gastkegler ist darüber zu informieren, dass ein Antrittsgeld von 5,00 Euro sowie die anfallenden Spielstrafen zu zahlen sind.

Ein Gastkegler hat keinen Anspruch auf geleistete Gelder.

Hat ein Zuffi Einwände gegen die Teilnahme eines Gastkeglers, darf dieser dem Club zwar freundschaftlich verbunden bleiben, aber nicht erneut mit dem Club kegeln.

Sagt ein bereits angekündigter Gastkegler mehrfach kurzfristig ab, wird von einer weiteren Einladung abgesehen.

Gastkegler sind beim Wertungskegeln nicht zugelassen.

Eine Runde Schnaps durch einen Gastkegler ist selbstverständlich gern gesehen, aber keine Pflicht.

Der Pumpenkegel kann von einem Gastkegler nicht erspielt werden.

§ 8 Kegelabend

Trägt ein Zuffi sein Trikot nicht, ist eine Strafe von 5,00 Euro zu zahlen.

Hat ein Zuffi seinen Kegel nicht dabei, ist eine Runde Bier oder etwas Preisgleiches fällig.

Dies gilt auch in freier Wildbahn: Treffen sich mehr als drei Zuffis, kann jederzeit die Vorlage des Pumpenkegels verlangt werden. Kann er nicht vorgezeigt werden, gilt dieselbe Strafe wie beim Kegelabend.

Hat ein Zuffi den Pumpenkegel nicht dabei, wird er automatisch wieder Pumpenkönig und muss eine Runde Schnaps ausgeben.

Ist der Pumpenkönig verhindert, muss er dafür sorgen, dass der Pumpenkegel beim Kegelabend anwesend ist. Geschieht dies nicht, ist eine Strafe von 10,00 Euro zu zahlen. Außerdem bleibt die Pumpenkönig-Folge bestehen.

Ist ein Zuffi an drei aufeinanderfolgenden Kegelabenden real oder virtuell Pumpenkönig, lädt er den Kegelclub zu einem Beisammensein ein und gibt mindestens eine Kiste Bier sowie eine Flasche Rosche aus.

Sonstige Strafen

EreignisStrafe beziehungsweise Belohnung
Pumpe0,20 €
Klingel1 Runde Schnaps oder ein Anteil Rosche
Kranz1 Runde Schnaps oder ein Anteil Rosche
Alle Neune0,10 € von jedem anderen Spieler
Durchkegeln0,50 €
Kugel bringen1,00 €
Kugel erlaufen2,50 €
Kugel nicht erlaufen1,00 €
Kugel falsch bringen0,50 €
Kugel fallen lassen0,50 €
Für einen anderen kegeln2,00 €
Glas kaputt1,00 €
10 in die Vollen0,10 € × (Platzierung − 1)

Kommt eine Kugel aus der Rinne wieder heraus, zählt der Wurf nicht als Pumpe.

Wurde eine Kugel erlaufen, gilt der Wurf für den Werfer als ausgeführt und wird als Pumpe gewertet.

Ab zwei trinkenden Stimmen kann eine Flasche Rosche geholt werden. Für Strafen gilt dann die Anteilsregelung.

Die Anteilsregelung gilt nur für die erste Flasche des Abends. Weitere Flaschen werden unter den Trinkenden aufgeteilt.

§ 9 Meisterschaft

Zu Beginn des Kegelabends wird die Meisterschaft als „10 in die Vollen“ ausgetragen. Im Dezember wird der Meister gekürt. Ist ein Zuffi im Dezember nicht anwesend, kann die Entscheidung auf Antrag in den Januar verlegt werden. Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich.

Für die Meisterschaft werden die sieben besten Ergebnisse des Jahres addiert. Teilnehmen kann nur, wer mindestens siebenmal anwesend war und jeweils „10 in die Vollen“ absolviert hat.

Der Meister erhält als Anerkennung eine vom Club bezahlte Stern-Anstecknadel für sein Trikot.

Zusätzlich wird ein Wanderpokal überreicht. Der amtierende Meister bringt diesen einschließlich der aktuellen Gravur zum Kegelabend im Dezember wieder mit. Wird dies versäumt, ist eine zusätzliche Runde Schnaps fällig.

§ 10 Pumpenkönig/in

An jedem Kegelabend wird ein Pumpenkönig gekürt.

Die Entscheidung erfolgt in dieser Reihenfolge:

  1. Anzahl der geworfenen Pumpen,
  2. Anzahl der Klingeln,
  3. geringerer Alkoholkonsum.

Sind Pumpen und Klingeln gleich, wird die Person Pumpenkönig, die weniger Bier getrunken hat. Besteht auch danach Gleichstand, wird eine Runde „Hohe Hausnummer“ gespielt. Der Verlierer wird Pumpenkönig.

§ 11 Wertungskegeln

Jeder Zuffi muss am Wertungskegeln teilnehmen.

Beim Keglerball werden unabhängig von der Anzahl der Anwesenden eine Kiste und eine Flasche Rosche aus der Kasse bezahlt.

§ 12 Schulden

Schulden sollten jeweils am Kegelabend beglichen sein.

Offene Beträge werden grundsätzlich auf volle Euro aufgerundet.

Schulden müssen spätestens vier Wochen vor einer Tour getilgt sein.

Ausnahmen müssen beantragt werden. Die übrigen Zuffis entscheiden über den Antrag.

§ 13 Abstimmungen und Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit aller aktiven Mitglieder.

Bei Satzungsänderungen müssen alle aktiven Zuffis anwesend sein oder ihre Stimme per Handy-Voting abgeben.

Bei allen anderen Abstimmungen müssen mindestens acht Zuffis anwesend sein.

§ 14 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wurde am 30. April 2023 beschlossen und trat mit diesem Datum in Kraft.